
2026
Sicher rollen, Bußgeld sparen! 🛴💨
Die Sonne lacht, der Akku ist voll und die Radwege rufen – die E-Scooter-Saison ist in vollem Gang. Doch während wir den Fahrtwind genießen, vergisst man im „Flow“ schnell, dass der Gesetzgeber unseren Elektro-Flitzern ziemlich genau auf die Finger (oder besser: auf die Rollen) schaut.
Niemand mag den erhobenen Zeigefinger, aber mal ehrlich: Ein unnötiges Bußgeld trübt die Laune mehr als ein Regenschauer auf der Tour. Wusstet ihr zum Beispiel, dass das beliebte „mal eben zu zweit auf den Scooter springen“ nicht nur wackelig ist, sondern seit diesem Jahr mit 25 € zu Buche schlägt? Davon kann man nach der Tour schon fast zwei Eisbecher essen! 🍦
Damit ihr euer Geld lieber in cooles Zubehör statt in Knöllchen investiert, haben wir euch den aktuellen Bußgeldkatalog 2026 kompakt zusammengefasst.



Bußgeldkatalog 2026 für E-Scooter
Das kosten Verstöße in dieser Saison

Achtung: Bei einigen Verstößen drohen Punkte
– wenn du einen Führerschein besitzt!
Es klingt absurd, doch das Gesetz fordert für Führerscheinbesitzer bei einigen Verstößen, die mit dem E-Scooter als an sich führerscheinfreies Fahrzeug im Sinne der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) begangen werden, Punkte in Flensburg, sofern du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du "nur" mit einem Bußgeld davonkommst, wenn du keinen Führerschein besitzt. Klingt verrückt, ist aber so.
Was droht Führerscheinbesitzern?
Wenn du im Besitz eines gültigen Führerscheines bist und mit dem Smartphone am Lenker erwischt wirst, kostet das nicht nur 100 Euro (!), sondern auch einen Punkt in Flensburg. Auch für das Überfahren einer roten Ampel werden zwischen 60 und 180 Euro fällig – und ein Punkt in Flensburg. Alkohol ist nicht nur am Steuer, sondern auch am Lenker des Scooters tabu, ansonsten droht bei einem festgestellten Alkoholgehalt im Blut von ab fünf Promille nicht nur ein saftiges Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sondern auch eine saftige Strafe in Höhe von zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und ein Fahrverbot – auch mit dem Auto – von einem Monat!
Das „Punkte-Privileg“: Wer keinen Lappen hat, lacht?
Besonders kritisch ist die rechtliche Schieflage: Wer keinen Führerschein besitzt, kann logischerweise keine Punkte in Flensburg sammeln. Während der Autofahrer um seine Fahrerlaubnis bangt, kommt der führerscheinlose Fahrer beim identischen Verstoß mit dem bloßen Bußgeld davon.
Aber Vorsicht: Wer ohne Führerschein massiv negativ auffällt (z. B. durch Drogen- oder Alkoholfahrten), bekommt zwar keine Punkte, landet aber trotzdem in der Akte der Führerscheinstelle. Wer später einmal einen Führerschein machen will, erlebt dann oft eine böse Überraschung in Form einer angeordneten MPU.
Fazit: Gleiches Recht für alle? Beim Punktekonto leider nicht.