Gehwegnutzung mit dem E-Scooter

Auf dem Bürgersteig
droht Ärger

Immer wieder ein Thema für Diskussionen: Wo ist eigentlich der richtige Platz für den Scooter? Die Regeln sind hier eindeutiger, als viele denken – und Verstöße können richtig teuer werden.

 

Die Grundregel

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass E-Scooter auf den Radweg gehören. Gibt es keinen, müsst ihr auf die Fahrbahn ausweichen.  Wer dort trotzdem fährt, begeht einen gravierenden Verkehrsverstoß und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Die Schilder-Falle 

Wer denkt, dass er beim Schild "Radverkehr frei" auf den Gehweg darf, ist im Irrtum: Das Schild gilt nicht für E-Scooter.

Gleiches gilt übrigens auch für Fußgängerzonen.

Nur wenn ein Zusatzzeichen explizit E-Scooter erlaubt (das kleine Scooter-Symbol), dürft ihr dort rollen.

Ansonsten gilt: Auf dem Gehweg darf der Scooter allenfalls geschoben oder getragen werden. In diesem Moment wirst du rechtlich zu einem Fußgänger.

Haftung und Bußgeld bei Unfällen 

Tragisch wird es, wenn du dann vom Gehweg zurück auf die Straße willst. Wirst du nämlich beim Wechsel auf die Fahrbahn von einem Auto erfasst, zahlt die Versicherung nicht. 

Zur Erklärung:

Da du dich nicht auf dem Gehweg hättet aufhalten dürfen, erlischt in vielen Fällen der Anspruch auf Schadenersatz. Du bleibst also auf deinem Schaden sitzen – oder wirst sogar selbst haftbar gemacht.

 

 

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