Wer haftet, wenn's knallt?
Neue Fassung der Schadensregulierung bei E-Scooter-Unfällen
Alte Regel:
Bisher war es so: Wenn es knallte, musste der Geschädigte dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen. Konnte man das nicht (z. B. bei unklarer Situation), blieb das Opfer oft auf dem Schaden sitzen. Das war unfair und anders als beim Auto.
Neue Regel:
E-Scooter werden jetzt rechtlich dem Auto gleichgestellt. Das bedeutet Haftung durch Betrieb: Allein dadurch, dass man einen Scooter im Verkehr bewegt, entsteht eine sogenannte „Betriebsgefahr“ – wie beim Auto.

Schadensregulierung:
Die Versicherung des Halters muss künftig viel unkomplizierter für Schäden aufkommen. Das stärkt den Opferschutz massiv und sorgt für weniger Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen. Der Nachteil: Viele Versicherungen haben ihre Tarife für Elektrokleinstfahrzeuge bereits erhöht.
Fazit:
Diese Reform sorgt für mehr Akzeptanz im Straßenverkehr und nimmt den Druck aus Schadensfällen. Ein wichtiger Schritt, der für die Gleichberechtigung von E-Scootern sorgen soll.