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Gleiches Recht für alle?

Warum die neue Infrastruktur für E-Scooter Vor- und Nachteile bringt

Über 12.000 Kilometer zählt allein das bundesweite Radnetz Deutschland – Platz genug für E-Scooter und Bikes.

Immer mehr deutsche Städte setzen auf Fahrradstraßen, um die nachhaltige Mobilität zu fördern. Breite Spuren, Vorrang für zweirädrigen Verkehr und mehr Sicherheit – das klingt auch für E-Scooter-Fahrer nach optimalen Bedingungen. Doch gelten auf Fahrradstraßen für Elektrokleinstfahrzeuge genau dieselben Regeln wie für Fahrräder? Wir haben uns die rechtliche Lage angeschaut und zeigen, wo ein kleiner, aber feiner Unterschied versteckt ist.

Schätzungen und Städterankings zeigen einen deutlichen Trend: Während 2016 deutschlandweit erst rund 400 Fahrradstraßen registriert waren, geht man heute von einer tausendfachen Zahl im vierstelligen Bereich aus. Große Städte wie München, Berlin, Essen oder Köln betreiben mittlerweile jeweils Dutzende Kilometer dieser Routen – Tendenz stark steigend.

Fahrradstraßen (gekennzeichnet durch das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad im Kreis, Zeichen 244.1) sind ein voller Erfolg für den städtischen Zweiradverkehr. Die gute Nachricht vorweg: Ja, E-Scooter dürfen Fahrradstraßen uneingeschränkt nutzen. Laut der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) sind E-Scooter-Fahrende verpflichtend auf Radwegen und eben auch auf Fahrradstraßen unterwegs, wenn diese vorhanden sind.

Doch wer glaubt, dass für Scooter und Fahrräder exakt dieselben Paragraphen gelten, kann bei einer Polizeikontrolle überrascht werden.

Die Grundregeln auf der Fahrradstraße

  • Vorrang & Tempo 30: Der Rad- und Scooterverkehr hat absoluten Vorrang. Es gilt eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge. Da E-Scooter in Deutschland ohnehin auf 20 km/h gedrosselt sind, stellt das Tempolimit in der Praxis kein Problem dar.

  • Autoverkehr ist nur Gast: Autos und Motorräder dürfen eine Fahrradstraße nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzschild (z. B. „Kraftfahrzeuge frei“ oder „Anlieger frei“) ausdrücklich erlaubt ist. Selbst dann gilt: Autofahrer müssen sich dem Tempo des Zweiradverkehrs anpassen.

  • Gehwege bleiben tabu: Auch wenn die Fahrradstraße gut ausgebaut ist, bleiben angrenzende Gehwege für E-Scooter absolut verboten.

Während Radfahrer auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen, müssen E-Scooter hintereinander bleiben, sonst droht Ärger.

Die Stolperfallen: Das Nebeneinanderfahren und Überholen

Hier entsteht in der Praxis die größte Verwirrung. Während die Straßenverkehrsordnung (StVO) Radfahrern auf Fahrradstraßen das Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt, greift bei E-Scootern eine eigene Sonderregelung aus dem eKFV-Recht (§ 11 Abs. 1 eKFV):

  • Zwei E-Scooter gegeneinander: Verboten! E-Scooter müssen untereinander gesetzlich immer hintereinander fahren – das gilt ausnahmslos auch auf Fahrradstraßen. Wer nebeneinander rollt und quatscht, riskiert ein Verwarngeld.

  • E-Scooter neben Fahrrad: Erlaubt! Da das Verbot im eKFV gezielt das Nebeneinanderfahren mehrerer Elektrokleinstfahrzeuge betrifft, dürfen ein E-Scooter und ein Fahrrad nebeneinander fahren, solange der sonstige Verkehr nicht behindert wird.

Mit dem Scooter darf man neben einem Fahrrad fahren – neben einem weiteren E-Scooter jedoch nicht. Klingt blöd, ist aber so.

Grundsätzlich ist das Überholen aber erlaubt! Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegen sie beim Überholen schlicht der StVO.

Damit das Überholmanöver legal und sicher ist, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ausreichend Platz & Mindestabstand: Innerorts schreibt die StVO für Kraftfahrzeuge einen festen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vor (außerorts 2 Meter).

  1. Deutlich höhere Geschwindigkeit: Das Überholen ist nur gestattet, wenn der Scooter spürbar schneller fährt als das Fahrrad – ohne dabei die eKFV-Obergrenze von 20 km/h zu überschreiten.

  1. Keine Behinderung oder Gefährdung: Der Gegenspur- oder Nachfolgeverkehr darf nicht gefährdet werden.

  1. Ein kurzes, freundliches Klingeln aus ausreichend Distanz (ein paar Meter vorher) ist extrem ratsam. Radfahrende hören leise E-Scooter von hinten oft schlichtweg nicht. Ein kurzes Signal verhindert, dass die Radfahrerin genau im Moment des Vorbeifahrens einen Schwenk nach links macht oder erschrickt.

  1. Alternative auf Fahrradstraßen: Wenn die Fahrradstraße extrem breit und die Bahn völlig frei ist, reicht oft auch das vorbeifahren mit genügend Seitenabstand, ohne zu klingeln.

Ungleiche Verhältnisse gelten für E-Scooter und Radfahrer: Scooter hintereinander, Räder gern nebeneinander – so sieht es das Gesetz vor.

Fazit: Sicher und regelkonform durch die Stadt

Fahrradstraßen bieten E-Scooter-Fahrern eine hervorragende, sichere Infrastruktur abseits des dichten Autoverkehrs. Wer die Sonderregel beim Hintereinanderfahren beachtet und Rücksicht auf langsamere Verkehrsteilnehmer nimmt, genießt die Fahrt ohne Knöllchen-Risiko.

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