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Strafen für Falschparker?

E-Scooter könnten demnächst sanktioniert werden

Dass trotz verpflichtendem Parkfoto regelmäßig Scooter quer über dem Gehweg liegen oder Wege blockieren, ist Frustrationsquelle Nummer eins.

Wer mit offenen Augen durch deutsche Innenstädte geht, stößt regelmäßig auf sie: E-Scooter von Sharinganbietern, die quer über Gehwege liegen, Blindenleitsysteme blockieren oder Hauszufahrten versperren. Die Rufe nach harten Konsequenzen – von Bußgeldern bis hin zum Abschleppen – werden immer lauter. Doch ist das rechtlich überhaupt so einfach umsetzbar? Wer zahlt am Ende die Zeche, und wie bekommen wir das rücksichtslose Wildparken wirklich in den Griff? Wir haben die rechtlichen und praktischen Fakten analysiert.

Die Kommunen können Nutzer oft nicht direkt sanktionieren, ohne dass der Verleiher die Nutzerdaten auf behördliche Anforderung (Herausgabeersuchen) offenlegt. Für ein einfaches 15-Euro-Knöllchen ist dieser Verwaltungsaufwand den Städten oft zu hoch.

Die Rechtslage: Gelten Knöllchen auch für E-Scooter?

Ja, uneingeschränkt! Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Wer einen E-Scooter so abstellt, dass er Fußgänger behindert oder den Verkehr gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 StVO.

  • Mögliche Verwarngelder: Für Blockaden auf Gehwegen oder Radwegen werden je nach Schwere 15 bis 50 Euro fällig, bei konkreter Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar bis zu 100 Euro.navee de
  • Recht auf Abschleppen: Blockiert ein Fahrzeug den öffentlichen Raum massiv (z. B. Feuerwehrzufahrten, Blindenleitsysteme oder Rettungswege), dürfen Ordnungsämter und Polizei das Fahrzeug kostenpflichtig umsetzen oder abschleppen lassen.Parkplatzdieb.de

Das Haftungs-Dilemma: Wer zahlt das Knöllchen?

In der Theorie klingt die Lösung einfach: Ordnungsamt schreibt Knöllchen, der Sünder zahlt. In der Praxis trifft die Behörde vor Ort aber nie den Fahrer an, sondern nur das falsch geparkte Gerät des Verleihers.

Der Weg über die Halterhaftung (§ 25a StVG)Bußgeld Siegen

Kann die Behörde den tatsächlichen Fahrer nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln, greift bei Parkverstößen die Kostenhaftung des Halters. Das bedeutet:

  1. Die Stadt stellt den Bußgeld- oder Kostenbescheid an das Verleihunternehmen (den Halter).
  2. Gerichte (wie das AG Berlin oder AG Stuttgart) haben bestätigt, dass Verleiher für diese Kosten aufkommen müssen. Sie verpflichten die Anbieter zudem, lückenlos nachvollziehbare Nutzerdaten zu erheben, um eine Weiterverfolgung überhaupt zu ermöglichen.Bußgeld Siegen+ 1

Der Verleiher holt sich das Geld zurück

Sowohl Bußgelder als auch administrative Bearbeitungsgebühren (oft 10 bis 25 Euro) legen die Anbieter über ihre AGB auf den letzten registrierten Mieter um – vorausgesetzt, die Zuordnung ist eindeutig.

Abschleppen: Das schärfste Schwert der Kommunen

Immer mehr Städte warten nicht mehr auf träge Bußgeldverfahren, sondern greifen direkt durch:

  • Umsetz- und Verwahrgebühren: Städte wie Hamburg, Berlin oder Köln lassen falsch geparkte Flotten-Scooter durch Bauhöfe oder Abschleppdienste einkassieren.

  • Spürbare Kosten: Die Auslösegebühren pro Scooter liegen oft zwischen 30 und 150 Euro. Da die Verleiher die Fahrzeuge schnellstmöglich aus den Verwahrstellen auslösen müssen (um Ausfallzeiten zu vermeiden), rechnet sich das Schlampen beim Parken für niemanden mehr.

Warum der Foto-Beweis das Problem nicht allein löst

Dass trotz verpflichtendem Parkfoto in der App weiterhin unzählige Scooter quer auf den Wegen liegen, hat handfeste Gründe:

  • Umschubsen durch Dritte (Vandalismus): Viele Scooter werden ordnungsgemäß geparkt, danach aber von Passanten umgestoßen oder verschoben. Gerichte werten dieses Risiko bisher als allgemeines Betriebsrisiko des Halters – der Müll auf dem Gehweg bleibt dennoch ein Problem.

  • Ungenaue GPS-Signale: In Häuserschluchten liegt die Abweichung oft bei mehreren Metern. Die App „denkt“, der Scooter steht am Fahrbahnrand, obwohl er mitten im Engpass parkt.

  • Tricksereien beim Foto: Unscharfe Bilder oder falsch gewählte Blickwinkel verhindern, dass die KI des Anbieters Fehlabstellungen in Echtzeit erkennt.

GPS-Tracking und das Hochladen von Bildern von der Abstellsituation helfen in der Realität kaum, um Wildparken zu verhindern.

Was wird getan, um das Wildparken in den Griff zu bekommen?

Sowohl Städte als auch Verleiher haben in den letzten Jahren kräftig aufgerüstet. Dennoch hat es den Anschein, hier einen zahnlosen Tiger ins Rennen zu schicken, denn in der Praxis geschieht nach Ansicht der meisten Betroffenen zu wenig.

Maßnahmen der Städte

  • Sondernutzungsgebühren & Kontingente: Viele Städte verpflichten Anbieter zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren und begrenzen die Flottengrößen pro Zone.

  • Feste Parkzonen (Sondernutzungspläne): In Großstädten wird das sogenannte Free-Floating-System (Abstellen überall) zunehmend abgeschafft. Parken ist nur noch in rot markierten, festen Parkflächen erlaubt.

  • Kostenpflichtiges Abschleppen: Städte lassen verbotswidrig abgestellte Scooter konsequent durch Abschleppdienste einkassieren. Die Auslösegebühren (oft 50 bis 100 € pro Scooter) reichen die Betreiber direkt an die Verursacher weiter.

Mögliche Ansätze zur Abhilfe

Einzelne Knöllchen sind für Kommunen bürokratisch aufwendig. Um das Parkchaos nachhaltig zu stoppen, braucht es ein Zusammenspiel aus Technik, Infrastruktur und Regulierungen:

  1. Flächendeckende, feste Parkzonen (Sondernutzung): Die Abschaffung des zügellosen Free-Floating-Systems in Innenstädten. Mieten lassen sich nur noch in digital und baulich markierten Parkfeldern beenden.

  1. Strikte Geofencing-Verbotszonen: Fußgängerzonen, Brücken, Grünanlagen und schmale Gehwege werden systemseitig komplett für das Parken gesperrt.

  1. Automatisierte Vertragsstrafen & Sperren: Wer wiederholt durch schlechtes Parken auffällt, muss vom Anbieter nicht nur finanzielle Pönalen spüren, sondern konsequent für die App gesperrt werden.

  1. Schärfere gesetzliche Halterpflichten: Die Politik verschärft aktuell die Rahmenbedingungen für Sharing-Betreiber, um sie stärker für die Ordnung im öffentlichen Raum und verursachte Schäden in die Pflicht zu nehmen.

Seltenes Bild: Geordnetes Parken der bunten E-Scooterflotte, hier in Köln.

Fazit

Knöllchen und Abschleppaktionen gegen falsch abgestellte E-Scooter sind rechtlich vollkommen legitim und wirksam – sie treffen über die Gebührenbescheide der Verleiher am Ende meist die richtigen Verursacher. Sie bekämpfen jedoch nur die Symptome.

Die echte Lösung liegt in verbindlichen, physisch ausgewiesenen Parkflächen in den Städten kombiniert mit konsequentem Geofencing der Betreiber. Nur so wird aus dem Parkchaos wieder eine geordnete Mikromobilität.

Was denkt ihr? Sollten Städte knallhart abschleppen lassen und die Kosten an die Nutzer weiterreichen, oder braucht es primär mehr und bessere Parkflächen im Stadtgebiet? Diskutiert mit uns in den Kommentaren!

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